Sie Fragen, wir antworten!
Immer wieder werden uns Fragen zum Thema Photovoltaik gestellt. Hier ein paar Antworten auf die häufig gestellten Fragen:
Was heißt eigentlich Photovoltaik?
Unter Photovoltaik (Photo = Licht, Volt = Einheit der elektrischen Spannung) versteht man die direkte Umwandlung von Strahlungsenergie, vornehmlich Sonnenenergie, in elektrische Energie. Die Solarzelle ist in der Lage, die Sonnenenergie direkt in elektrische Energie umzuwandeln (photovoltaischer Effekt). Silizium ist der Hauptbestandteil einer Solarzelle und wird aus Sand geschmolzen, der unbegrenzt verfügbar ist. Silizium leitet nur bei Sonneneinstrahlung.
Eine Solarzelle wird an der Oberseite mit Phosphor besprüht und an der Unterseite mit Bor. Die Oberseite hat 5 Elektronen und die Unterseite 3 Elektronen. Die Elektronen versuchen ein Gleichgewicht zu erzielen (je 4 Elektronen). Da Silizium 4 Elektronen hat, dient es als Transportmedium (Halbleiter). Das bedeutet: Wenn die Sonne scheint, fließt Gleichstrom in das angeschlossene Gerät.
Eignet sich mein Haus für eine Photovoltaikanlage?
Sehr viele Dächer eignen sich für eine Photovoltaik-Anlage. Schon ab einer zusammenhängenden Dachfläche von 10 qm rechnet sich eine Anlage. Generell gilt: Je größer die Dachfläche, desto wirtschaftlicher kann Ihre Solaranlage realisiert werden. Die Effizienz der Anlage wird auch von der Ausrichtung des Daches bestimmt. In Deutschland eignen sich Dächer mit einem Neigungswinkel zwischen 20 und 50 Grad, deren Ausrichtung zwischen Südost und Südwest liegt. Ideal ist ein Dach, das bei Südausrichtung um etwa 30 Grad geneigt und nicht verschattet ist.
Scheint bei uns überhaupt genügend Sonne für die solare Stromerzeugung?
Eine Photovoltaik-Anlage rechnet sich für Standorte in ganz Deutschland. Pro Quadratmeter treffen jährlich je nach Standort zwischen 850 und 1.250 Kilowattstunden (kWh) Sonnenenergie auf die Erde. Die Technik ist bereits so weit entwickelt, dass auch indirekte Strahlung bei bewölktem Himmel effektiv zur Stromerzeugung genutzt werden kann. Des Weiteren wirken sich die niedrigeren Temperaturen in Deutschland positiv auf die Leistung der Anlage aus: Denn kühle Module arbeiten effizienter!
Ist eine Photovoltaik-Anlage überhaupt (noch) rentabel?
Mit einer Photovoltaik-Anlage erreicht man eine höhere Rendite als auf dem Girokonto, denn es ist eine Rendite von 8 - 12 % in der Laufzeit von 12 Jahren möglich.
Die aktuelle staatliche Förderung erlaubt es, die Nettoinvestition zu 100% fördern zu lassen und lediglich den Betrag der Mehrwertsteuer durch Eigenkapital zu decken. Da jeder PV-Anlagen Betreiber berechtigt ist, sich die Mehrwertsteuer zurück erstatten zu lassen, bekommt man am Quartalsende auf Antrag de facto sein eingesetztes Eigenkapital zurückerstattet. Außerdem bieten Abschreibungsmöglichkeiten interessante Steuersparmodelle.
Wie komme ich an die staatlichen Förderprogramme heran?
Alle staatlichen Förderprogramme (CO2-Minderungsprogramm, KfW-Umweltprogramm, uvm.) werden über Ihre Hausbank beantragt. Die Hausbank verfügt über die entsprechenden Formulare oder besorgt sie für Sie. Nachdem die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den jeweiligen Antrag bewilligt hat, überweist sie das Geld an die Hausbank und diese wiederum benachrichtigt Sie, dass Ihr Geld zur Verfügung steht.
Kann ich den erzeugten Strom selber nutzen?
Ja, dies ist seit 1. Januar 2009 möglich.
Wie groß sollte eine PV-Anlage sein, um den Strombedarf eines 4-Personen-Haushaltes zu decken?
In Deutschland lohnt es sich infolge des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG), den selbst produzierten Strom in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Hierzulande wird der eingespeiste Strom zu einem festen Einspeisetarif vergütet, der ca. 20 Cent pro Kilowattstunde (kWh) über dem handelsüblichen Strompreis liegt. Da die Anlagen so über 20 Jahre lang als Investitionsobjekte nutzbar sind und sichere Renditen erwirtschaften, ist die komplette Einspeisung des solar produzierten Stroms die Regel.
Nur in Sonderfällen (z.B. in abgelegenen Regionen, wo keine Infrastruktur besteht) wird der selbst erzeugte Strom auch zur Eigenversorgung verwendet. Als Faustregel kann angenommen werden, dass eine Person jährlich Strom in Höhe von 1 Kilowatt (KW) verbraucht. Pro Kilowatt peak (kWp) Anlagenleistung benötigen Sie etwa 10 Quadratmeter Dachfläche. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Strombedarf von ca. 4 kWp kann also mit einer 40 Quadratmeter großen Photovoltaik-Anlage – theoretisch - seinen Strombedarf umweltfreundlich selber erzeugen.
Welche Montagearten gibt es?
Photovoltaikanlagen können fast auf jedem Dach montiert werden - dank spezieller Gestelle zur Aufständerung sind auch Flachdächer kein Hindernis. Bei Schrägdächern hat man die Möglichkeit, eine Aufdach- oder Indachmontage vorzunehmen. Außerdem können Anlagen in Fassaden und Gebäude integriert werden (Gebäudeintegrierte Photovoltaik). Eine Aufstellung auf einer Freifläche ist auch möglich, entweder mit festen Gestellen oder mit Nachführsystemen (engl. Tracking).
Brauche ich eine Baugenehmigung?
Solaranlagen auf Dächern von Einfamilienhäusern sind in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei. Die Landesbauordnungen regeln Ausnahmen – einsehbar sind diese unter www.bauordnungen.de. Anders ist es bei Freiflächenanlagen: Hier wird in jedem Fall eine Baugenehmigung benötigt. Zusätzlich wird genau überprüft, ob durch den Bau der Photovoltaik-Anlage ortstypische Bedingungen berücksichtigt werden. Im Fall von denkmalgeschützten Gebäuden muss der Anlagenbetreiber außerdem eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde einholen.
Muss ich wegen einer Photovoltaikanlage ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe müssen die Betreiber bei den Gemeinden in der Regel nicht anmelden. Aufgrund eines Freibetrages von 24.500 EUR bei der Gewerbesteuer für Einzelunternehmer oder Personengesellschaften ist keine Gewerbesteuer zu zahlen, da der gewerbesteuerliche Betrag bei Kleinanlagen meistens deutlich unter der Freibetragsgrenze liegt. Eine Gewerbesteuererklärung wird erst fällig, wenn der Gewinn über 24.500 € liegt.
Worüber sollte ich mit meinem Steuerberater sprechen?
Sprechen Sie darüber, ob sich eine PV-Anlage für Sie rentiert und ob es möglich ist, Teile Ihrer Einkommenssteuer mit den Ausgaben für die Anlage zu verrechnen. Fragen Sie auch nach Möglichkeiten der Rückstellung und welche zusätzlichen Abschreibungen Sie in Ihrer Steuererklärung machen dürfen.
Welche steuerrechtlichen Aspekte muss ich bei einer Photovoltaikanlage beachten?
Wer den mit der Photovoltaik-Anlage erzeugten Solarstrom regelmäßig in das öffentliche Netz einspeist, gilt beim Finanzamt als Unternehmer. Damit ist er grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Allerdings kann der Betreiber einer Anlage beantragen, als sogenannter „Kleinunternehmer“ von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu werden, wenn sein Umsatz im Vorjahr unter 17.500 € und im aktuellen Jahr voraussichtlich unter 50.000 € liegt. Die Umsatzsteuerpflicht hat jedoch Vorteile, weil das Finanzamt dann die in den Anschaffungskosten enthaltene Mehrwertsteuer (als Vorsteuer) erstattet.
Beim Betrieb einer Photovoltaikanlage ist für das Finanzamt von Interesse, ob mit der Anlage ein Gewinn erzielt wird oder nicht. Anlagen, die aus „Liebhaberei“ betrieben werden und mit denen keine Gewinne erzielt werden sollen, werden steuerlich nicht belangt. Hier erhalten Sie auch die Umsatzsteuer nicht zurück und können die Aufwendungen steuerlich nicht geltend machen.
Stimmt es, dass bei der Herstellung viel mehr Energie verbraucht wird als eine Photovoltaikanlage jemals erzeugt?
In den Anfängen der Photovoltaik war dies der Fall, als noch einzelne Module für die Raumfahrt produziert wurden. Durch die Entwicklung der Technik und die intensivierte Produktion brauchen PV-Anlagen heute nur noch 3 Jahre – und können bei einer Lebenszeit von ca. 25 Jahren mehr als achtmal soviel sauberen Strom erzeugen als sie verbraucht haben.
Was passiert, wenn eines Tages das EEG abgeschafft wird? Bekomme ich dann kein Geld mehr für meinen solar erzeugten Strom?
Wenn das EEG abgeschafft oder geändert werden sollte, haben alle PV-Anlagenbetreiber, deren Anlagen bereits Strom ins Netz einspeisen, nichts zu befürchten. Diese Anlagen genießen Bestandsschutz, das heißt, sie werden unter den rechtlichen Bedingungen betrieben, die zur Zeit der Inbetriebnahme gegolten haben. Rückwirkende Änderungen der Vergütungshöhe sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, da der Vertrauensschutz, den der Gesetzgeber durch die Höhe und den Zeitraum der Vergütung geschaffen hat, dann verletzt würde. Der Gesetzgeber behält sich jedoch grundsätzlich vor, in Zukunft eine differenzierte Anpassung der Vergütungshöhen für Neuanlagen vorzuschlagen.
Bin ich mit meiner Photovoltaik-Anlage auf dem Dach nun dem Elektrosmog ausgesetzt?
Eine PV-Anlage ist elektromagnetisch unbedenklich. Jedes schnurlose Telefon verursacht in einem Haushalt mehr Elektrosmog als die PV-Anlage. Außerdem hat die PV-Anlage den Vorteil, als großes abschirmendes Netz gegen hochfrequente Strahlung dienen zu können. Dazu zählen zum Beispiel die Handynetze.
Geht von der PV-Anlage eine erhöhte Blitzgefahr aus?
Das ist so nicht richtig. Wenn Ihr Haus bereits über einen Blitzschutz verfügt, wird die Anlage darin integriert. Hat Ihr Haus keinen Blitzschutz, wird die Energie bei einem eventuellen Einschlag über die Rahmen und das Gestell der Module durch das Haus abgeleitet. Außerdem besitzen unsere Wechselrichter eine galvanische Trennung, so dass auch hier ein Blitzschutz gegeben ist.
Ist die PV-Anlage automatisch durch Gebäude- und Hausratversicherung versichert?
Im Regelfall besteht bei Eigentümern eine Gebäude- und Hausratversicherung. Die Gebäudeversicherung deckt nur Gebäudebestandteile oder Teile, die fest mit dem Gebäude verbunden sind ab, die Hausratversicherung umfasst nur Einrichtungsgegenstände. Hier kann es bei einer Photovoltaik-Anlage leicht zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommen. Betriebsunterbrechungen bzw. Ertragsausfälle werden durch herkömmliche Versicherungen nicht abgedeckt.
Ist eine regelmäßige Reinigung notwendig?
Nein, denn die nötige Reinigung übernimmt der Niederschlag. Eine Ausnahme bilden Gebiete mit starker Luftverschmutzung – dort ist eine Reinigung in größeren Zeitabständen empfehlenswert. Eine Reinigung auf Module soll in regelmäßigen Abständen, abhängig von der Luftverschmutzung, übernommen werden. Das Reinigungsverfahren ist in jeder Bedienungsanleitung erklärt.
Mit welcher Lebenserwartung der Anlage kann ich rechnen?
Man kann mit 35 bis 40 Jahren rechnen. Einige Tests ergaben, dass Module mit über 35-jähriger Laufzeit noch überraschend gut arbeiteten. Einige Module werden diese lange Laufzeit aber nicht erreichen, aufgrund von Witterung (Schnee, Hagel), mangelhafter Verarbeitung oder mangelnder Pflege.
Gibt es eigentlich neuere, effizientere und günstigere Technologien?
Nach wie vor setzt die heutige Technik auf die Verwendung von Silizium. Dies wird sich auch trotz vieler neuer Forschungen in den nächsten Jahren nicht ändern. Es sind heute bereits einige Verbesserungen erhältlich, gibt aber bisher keine Erfahrungen, wie sich diese auf die Laufzeit auswirken werden.
